Gern unterstütze ich Arbeitgeber bei den Aufgaben im Arbeitsschutz.
Gefahren lauern überall. Die Gefährdungsfaktoren kennen und sie mit geeigneten Maßnahmen zu umgehen ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung.
Nur durch Wissen um vorhandene Gefährdungen kann der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Unfallverhütung umsetzen. Denn gesunde und motivierte Fachkräfte haben Spaß bei der Arbeit und tragen zum Unternehmenserfolg bei.
Siehe auch: Interview für TÜV NORD GROUP
https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/bildung/wissen-kompakt/gesundheit/gefaehrdungsbeurteilungen/
- Gefährdungen erkennen
Kennen Sie und die Beschäftigten wirklich alle Gefährdungen an dem Arbeitsplatz?
Systematisches Erfassen mittels geeigneter Checklisten verhindert das Übersehen einer offensichtlichen Gefährdung. - Gefährdungen bewerten
Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilen per Info über Arbeitsumgebung, Arbeitsmittel, Fachkraft-Qualifikation, Unterweisungen, usw. - Maßnahmen festlegen zum Schutz der Beschäftigten
Dieses bedeutet große Freiheiten für den Arbeitgeber. Etliche Regeln geben den Stand der Technik wieder und doch darf jeder Arbeitgeber seine individuellen Maßnahmen anpassen, soweit ein gleichartiger Gesundheitsschutz erreicht wird. - Wirksamkeit
Wirken die Maßnahmen auch oder stehen sie nur auf dem Papier?
Ggf. wiederholen wir den Prozess ab 1. zur Verbesserung der Situation.
Ich helfe gern,
„Gefährdungen" zu erkennen
und zielorientierte Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Beispiel: Straßenverkehr ist gefährlich. Gefährdungsfaktor für Fußgänger ist beispielsweise ein "Anfahren durch Kfz". Gefährdungen erkennen: Gefährdungen bewerten: Maßnahme zum Schutz: Wirksamkeit beobachten durch Mitmenschen oder Behörden (Unfallanalysen, Verkehrszählungen, Verhaltenskontrollen, usw.) |