Gern unterstütze ich Arbeitgeber bei den Aufgaben im Arbeitsschutz.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gesetzliche Anforderungen an den Arbeitgeber erfüllen durch gezielte Beratung ist meine Profession.
Arbeitssicherheitsgesetz fordert die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner.
Die Unfallversicherung definiert in der DGUV-Vorschrift 2 die Umfänge und Inhalte der Beratung.
Als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) helfe ich Ihr Unternehmen rechtssicher und wirtschaftlich durch die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften im Arbeitsschutz.
Ich helfe gern,
rechtliche Anforderungen zu erfüllen
und lege Wert auf gefährdungsbezogene Beratung.